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Verträge

Wir fassen für Sie folgende Verträge ab:

– Kauf-, Teilungs-, Tausch- und Dienstbarkeitsbestellungsverträge von Liegenschaften

Laut Entscheidung des Oberlandesgerichtes Trient, Außenstelle Bozen, vom 26.05.2004 ist es wieder möglich in den Provinzen mit Grundbuchsystem (z.B. in Südtirol, Trentino, Cortina und Teilen von Friaul-Julisch-Venetien) Privaturkunden (z.B. Kauf-, Teilungs-, Tausch- und Dienstbarkeitsbestellungsverträge von Liegenschaften, Pachtverträge und hypothekarische Darlehensverträge) durch einen österreichischen Notar beglaubigen zu lassen. Für die Beglaubigung der Unterschrift des Kaufvertrages berechnet der österreichische Notar ca. € 30 – 170 je Unterschrift (hängt vom Wert der Liegenschaft ab).

Dadurch können die Vertragsparteien einen Teil der Kosten des italienischen Notars einsparen (siehe z.B. Berechnung der Notarskosten – Notariatskammer Como e Lecco). Zum Vergleich auch eine kurze Tarifübersicht der Notariatskammer Bozen.

Wir erstellen Privaturkunden (den endgültigen Vertrag) zu kostengünstigen Preisen, die anschließend von einem österreichischen Notar beglaubigt werden. Wichtig ist, dass der Inhalt des Vertrages vorab genauestens überprüft wird. Der österreichische Notar beglaubigt nur die Unterschrift und nimmt keine inhaltliche Prüfung der Privaturkunden vor.

– Mietverträge, Pachtverträge und Leihverträge

  • Wohnungsmietverträge
  • gewerbliche Mietverträge
  • Betriebspachtverträge
  • landwirtschafltliche Pachtverträge
  • Leihverträge

Ein professionell ausgearbeiteter Vertrag für die jeweilige konkrete Situation unter Berücksichtigung der speziellen Wünsche und Möglichkeiten, kann die Vertragsparteien vor unnötigen Streitigkeiten und damit zusammenhängender Anwaltskosten bewahren.

Laut Entscheidung des Oberlandesgerichtes Trient, Außenstelle Bozen, vom 26.05.2004 ist es wieder möglich, in den Provinzen mit Grundbuchsystem (z.B. in Südtirol, Trentino, Belluno und Teilen von Friaul-Julisch-Venetien) Privaturkunden (z.B. Kauf-, Teilungs-, Tausch- und Dienstbarkeitsbestellungsverträge von Liegenschaften, Pachtverträge und hypothekarische Darlehensverträge) durch einen österreichischen Notar beglaubigen zu lassen. Für die Beglaubigung der Unterschrift des Kaufvertrages berechnet der österreichische Notar ca. € 30 – 170 je Unterschrift (hängt vom Wert der Liegenschaft ab).

Dadurch können die Vertragsparteien einen Teil der Kosten des italienischen Notars einsparen (siehe z.B. Berechnung der Notarskosten – Notariatskammer Como e Lecco). Zum Vergleich auch eine kurze Tarifübersicht der Notariatskammer Bozen.

Wichtig ist, dass der Inhalt des Pachtvertrages vorab genauestens überprüft wird. Der österreichische Notar beglaubigt nur die Unterschrift und nimmt keine inhaltliche Prüfung der Privaturkunden vor.

– Gesellschaftsverträge

Wir erarbeiten Gesellschaftsverträge für Ihren konkreten Bedarf bzw. ändern bereits bestehende Gesellschaftsstatute ab, um sie den neuen Gegebenheiten anzupassen (z.B. Abtretung von Beteiligungen, Abänderung der Gewinnbeteiligung, Austritt/Eintritt eines Gesellschafters, Erstellung von Beschlüssen ecc.) und begleiten Sie bis zur notariellen Unterschrift.

Die Gründung einer Gesellschaft ist dann erforderlich, wenn zwei oder mehrere Personen direkt an einem Unternehmen beteiligt sein möchten. Es ist sozusagen ein „Ehevertrag auf Geschäftsebene“.

Bei geplanten Betriebsübergaben im Sinne der Unternehmensnachfolge bieten Gesellschaften eine ausgezeichnete Basis und haben den Vorteil, dass man die Gesellschaft den sich verändernden familiären Gegebenheiten anpassen kann.

Unter Berücksichtigung und Bewertung Ihrer konkreten Situation muss das Für und Wieder der einzelnen Gesellschaftsformen abgewogen werden, um die geeignetste Gesellschaftsform zu finden.

Eine Gesellschaft kann gegründet werden: 

  • beim Neuanfang einer Betriebstätigkeit oder
  • bei Umwandlung einer Einzelfirma (Familienbetrieb).

Um eine Gesellschaft zu Gründen ist es notwendig, dass alle Beteiligten einen Gesellschaftsvertrag abschließen.
Bei der Gründung einer Gesellschaftsvertrages muss folgendes erörtert werden:

  • Die Gesellschaftsbezeichnung und ihren Sitz festlegen
  • Den Gesellschaftstyp wählen:
    • Aktiengesellschaft (AG)
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    • Kommanditgesellschaft (KG)

    Die Wahl des Gesellschaftstyps hängt hauptsächlich von den Einlagen (Geld, Immobilien, Betrieb, andere Güter, Rechte, eigene Arbeitskraft), der Haftung und der Führung der jeweiligen Gesellschafter ab;

  • den Gesellschaftszweck festlegen
  • die Kapitalbeteiligung festlegen
  • die Gewinn- und Verlustbeteiligung festlegen
  • die Vertretungsbefugnisse regeln
  • die Regeln der Gesellschafter untereinander festsetzen:
    • Abstimmungskriterien
    • Tod / Ausschluss / Rücktritt eines Gesellschafters ecc.
  • die Dauer der Gesellschaft festsetzen